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   BSG, 16.10.2014 - B 8 SO 53/14 B   

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https://dejure.org/2014,34428
BSG, 16.10.2014 - B 8 SO 53/14 B (https://dejure.org/2014,34428)
BSG, Entscheidung vom 16.10.2014 - B 8 SO 53/14 B (https://dejure.org/2014,34428)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - B 8 SO 53/14 B (https://dejure.org/2014,34428)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 16.10.2014 - B 8 SO 53/14 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BSG, 16.10.2014 - B 8 SO 53/14 B
    Dies erfordert, dass der Beklagte den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (vgl dazu auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 16.10.2014 - B 8 SO 53/14 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 und 53).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 16.10.2014 - B 8 SO 53/14 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • LSG Hessen, 14.05.2014 - L 4 SO 303/11
    Auszug aus BSG, 16.10.2014 - B 8 SO 53/14 B
    L 4 SO 303/11 (Hessisches LSG).
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